News

news

1
Veranstaltungen

events

2
Publikationen

publikationen

3

20. Sitzung Grosser Gemeinderat Lyss vom 24.02.2025

Der GGR hat an der Sitzung vom 24.02.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

Verabschiedung z.Hd. Gemeindeabstimmung:
• Empfehlung an die Stimmberechtigten, dem Kauf der Liegenschaft Marktplatz 10 zum Preis von
    Fr. 4.3 Mio. zuzustimmen
• Abstimmungsbotschaft für die Stimmberechtigten.

Genehmigung, unter Vorbehalt fakultatives Referendum:
• Reglement Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften Finanzvermögen (Nr. 134).

Abschliessende Genehmigung:
• Verpflichtungskredit von Fr. 850‘000.00 (Spezialfinanzierung Abfall) für die Ersatzbeschaffung des
    Kehrichtfahrzeugs Scania 440 (Jahrgang 2013). Teuerungsbedingte Mehrkosten gelten als genehmigt.
• Beschaffung und Implementierung einer Systemunterstützung Facility Management (CAFM)
   - Verpflichtungskredit von Fr. 250'000.00
   - geschätzte Folgekosten für Lizenzen von Fr. 28'800.00 pro Jahr.
• Rückbau Kindergarten Heilbachweg
    - Nachkredit von Fr. 200'000.00 zu Lasten der Erfolgsrechnung für die Rückbaukosten auf
      der Parzelle Nr. 1898
    - Entwidmung der Parzelle Nr. 1898 vom Verwaltungs- in das Finanzvermögen per
       Bilanzstichtag  31.12.2024.
• Verpflichtungskreditabrechnung des Investitionskredits „Sanierung Schulanlage Stegmatt“ in der
    Höhe von Fr. 21‘629‘961.00 mit einer Kostenunterschreitung von Fr. 3‘231‘039.00
    (Gesamtkredit Fr. 24‘861‘000.00).

Parlamentarische Vorstösse:
• überparteiliches Postulat «Mehr Transparenz bei externen Dienstleistungen»
    - Ablehnung, betreffend Übersicht über die externen Mandate der vergangenen drei Jahre
    - Erheblicherklärung, betreffend Institutionalisierung einer jährlichen Berichterstattung.
• Abschreibung als erfüllt überparteiliches Postulat "Erstellung zusätzlicher Aussengarderoben
    im Sportzentrum Grien" (Nr. 17/2021).

Wahlen:
• Amstutz Karin (SVP) per 24.02.2025 für die laufende Legislatur 2022 – 2025 in die
    Parlamentskommission Präsidiales, Finanzen + Personal.
• Zuber Andreas (GLP) per 01.03.2025 für die laufende Legislatur 2022 – 2025 in die
    Parlamentskommission Sicherheit, Liegenschaften + Sport.

Fakultative Volksabstimmung
Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 525 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 31.03.2025 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.


Namens des Grossen Gemeinderates Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

© 2025 Gemeinde Lyss, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.