Der GGR hat an der Sitzung vom 24.02.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Verabschiedung z.Hd. Gemeindeabstimmung:
• Empfehlung an die Stimmberechtigten, dem Kauf der Liegenschaft Marktplatz 10 zum Preis von
Fr. 4.3 Mio. zuzustimmen
• Abstimmungsbotschaft für die Stimmberechtigten.
Genehmigung, unter Vorbehalt fakultatives Referendum:
• Reglement Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften Finanzvermögen (Nr. 134).
Abschliessende Genehmigung:
• Verpflichtungskredit von Fr. 850‘000.00 (Spezialfinanzierung Abfall) für die Ersatzbeschaffung des
Kehrichtfahrzeugs Scania 440 (Jahrgang 2013). Teuerungsbedingte Mehrkosten gelten als genehmigt.
• Beschaffung und Implementierung einer Systemunterstützung Facility Management (CAFM)
- Verpflichtungskredit von Fr. 250'000.00
- geschätzte Folgekosten für Lizenzen von Fr. 28'800.00 pro Jahr.
• Rückbau Kindergarten Heilbachweg
- Nachkredit von Fr. 200'000.00 zu Lasten der Erfolgsrechnung für die Rückbaukosten auf
der Parzelle Nr. 1898
- Entwidmung der Parzelle Nr. 1898 vom Verwaltungs- in das Finanzvermögen per
Bilanzstichtag 31.12.2024.
• Verpflichtungskreditabrechnung des Investitionskredits „Sanierung Schulanlage Stegmatt“ in der
Höhe von Fr. 21‘629‘961.00 mit einer Kostenunterschreitung von Fr. 3‘231‘039.00
(Gesamtkredit Fr. 24‘861‘000.00).
Parlamentarische Vorstösse:
• überparteiliches Postulat «Mehr Transparenz bei externen Dienstleistungen»
- Ablehnung, betreffend Übersicht über die externen Mandate der vergangenen drei Jahre
- Erheblicherklärung, betreffend Institutionalisierung einer jährlichen Berichterstattung.
• Abschreibung als erfüllt überparteiliches Postulat "Erstellung zusätzlicher Aussengarderoben
im Sportzentrum Grien" (Nr. 17/2021).
Wahlen:
• Amstutz Karin (SVP) per 24.02.2025 für die laufende Legislatur 2022 – 2025 in die
Parlamentskommission Präsidiales, Finanzen + Personal.
• Zuber Andreas (GLP) per 01.03.2025 für die laufende Legislatur 2022 – 2025 in die
Parlamentskommission Sicherheit, Liegenschaften + Sport.
Fakultative Volksabstimmung
Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 525 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 31.03.2025 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Namens des Grossen Gemeinderates Lyss
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