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Baupublikation

GesuchstellerVigier Beton AG, Martin Sollberger, Schachenweg 24, 3250 Lyss
Projektverfasser
RSW AG, Bernhard Fuchs, Rosengasse 35, 3250 Lyss
Bauvorhaben
Unbeleuchtete Reklametafel für Produktegruppe "Ecovision" (Betonsorten) an Kieswerk; Fassadenseite Nord
StandortBusswilstrasse 66, 3250 Lyss; Parzelle Nr. 479
NutzungszoneUeO Nr. 36 "Kiesgrube Bangerter" - Sektor Werkareal; Gewässerschutzbereich üB
Planauflage- und EinsprachestelleBau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss
Auflage- und Einsprachefrist4. April 2025 – 4. Mai 2025

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist ein-zureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

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