Der Jugendrat hat das Recht, an den Sitzungen des Grossen Gemeinderates teilzunehmen. Dabei können die Jugendratmitglieder ihre Meinung kundtun, jedoch keine Anträge stellen.
Die Mitglieder des Jugendrates sind berechtigt folgende parlamentarische Vorstösse
zu stellen, zu begründen und in der Beratung zu vertreten.
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