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Grabaufhebung - beantragen

Grabaufhebung - beantragen
Sicherheit, Liegenschaften + Sport

Nach Ablauf der Ruhefrist von 25 Jahren (bei Doppel- und Wahlgräbern beträgt die Ruhefrist 40 Jahre)  kann die Aufhebung eines Grabes beantragt werden.

Für die Erteilung zur Räumung einer Grabstätte ist das Formular "Aufhebung einer Grabstätte auf dem Friedhof" einzureichen.

 

Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
(Einwohnerdienste: ganzer Tag geschlossen - bis auf weiteres)
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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