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Alimente - bevorschussen

Alimente - bevorschussen
Sozialdienst, Soziales + Gesellschaft

Das unterhaltsberechtigte Kind hat einen Rechtsanspruch auf Bevorschussung, sobald der zahlungspflichtige Elternteil seine Leistungen nicht oder nicht korrekt erbringt.
 
Bevorschussbare Unterhaltstitel

  • Scheidungsurteil mit Ehescheidungskonvention und Rechtskraftbescheinigung durch das Gericht
  • Trennungsurteil
  • Unterhaltsvertrag/Mündigenunterhaltsvertrag genehmigt durch die Vormundschaftsbehörde
  • Unterhaltsurteil (Vaterschaftsurteil)
  • Richterliche Unterhaltsverfügung im Rahmen eines Eheschutzverfahrens

Die Bevorschussung der Alimente kann nur am gesetzlichen Wohnsitz des obhutsberechtigten Elternteils beantragt werden. Das Gesuch um Bevorschussung muss schriftlich erfolgen.
Der maximale Bevorschussungsbetrag ist per 01.01.2024 Fr 980.00 (maximale einfache Waisenrente) pro Monat und Kind.
 
Nur nach erfolgter Genehmigung durch die Abteilung Soziales + Gesellschaft kann die Bevorschussung ausgeführt werden.
 
Die Hilfe bei der Vollstreckung der Unterhaltsansprüche ist unentgeltlich.

 

Inkassohilfe für die Ehegattenalimente gleichzeitig mit dem Gesuch um Inkassohilfe für die Kinderalimente

 

Die Ehegattenalimente werden nicht bevorschusst.

 

Unterhaltstitel für das Inkasso

  • Scheidungsurteil mit Ehescheidungskonvention und Rechtskraftbescheinigung durch das Gericht
  • Trennungsurteil 
  • Richterliche Unterhaltsverfügung im Rahmen eines Eheschutzverfahrens

Die Hilfe bei der Vollstreckung der Unterhaltsansprüche ist unentgeltlich.

 

Inkassohilfe für die Ehegattenalimente

 

Die Ehegattenalimente werden nicht bevorschusst.

 

Unterhaltstitel für das Inkasso

  • Scheidungsurteil mit Ehescheidungskonvention und Rechtskraftbescheinigung durch das Gericht

Lebt der Ehegatte in günstigen Verhältnissen wird beim Inkassoerfolg 4 % Gebühr verrechnet. Die Inkassokosten werden in Abzug gebracht.

Die Hilfe bei der Vollstreckung der Unterhaltsansprüche ist unentgeltlich.

Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
(Einwohnerdienste: ganzer Tag geschlossen - bis auf weiteres)
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

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