Rentenvorausberechnungen sind interessant bei vorzeitigem Rentenbezug oder im Scheidungsfall. Die Berechnungen benötigen jedenfalls viel Zeit und die Bearbeitungsfristen sind dementsprechend lang.
Zudem sind Rentenvorausberechnungen mit grösster Vorsicht zu betrachten. Bis eine versicherte Person rentenberechtigt wird, können sich in der Tat vor allem in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht viele Dinge ändern; gleiches gilt für die gesetzlichen Bestimmungen. Sicher erstellen wir für eine vierzigjährigen Person gerne eine Rentenprognose, aber Sie müssen sich bewusst sein, dass dieser Berechnung derart spekulative Annahmen zugrunde liegen, dass daraus keine Schlüsse gezogen und Rechte begründet werden können.
Die Renten werden aufgrund des individuellen Kontos (IK) jedes Versicherten berechnet. Ein Auszug aus dem individuellen Konto deckt Beitragslücken auf. Ein fehlendes Beitragsjahr verursacht eine lebenslangen Kürzung in der Grössenordnung von 2,3%. Überhaupt können Sie ihre Rente approximativ selber berechnen : Die- oder derjenige, deren jährliches Durchschnittseinkommen, verteilt auf mehr als 44 Jahre (bei Frauen 43 Jahre) mehr als Fr. 84'600.00 beträgt, kann hoffen, nach den aktuellen Gesetzesbestimmungen eines Tages eine maximale Vollrente zu erhalten. Alle Angaben dazu liefert genauestens der Auszug aus dem individuellen Konto, den Sie rasch und kostenlos erlangen können.
Wo muss ich mein Gesuch um Rentenvorausberechnung einreichen?
Das Gesuch um vorzeitige Rentenberechnung kann bei der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnorts oder direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden.
Für die Berechnung und Auszahlung der vorbezogenen Altersrente ist jene Kasse zuständig, die vor dem Erreichen des Rentenalters die Beiträge entgegengenommen hat oder die Kasse, die Ihnen bereits eine Rente ausbezahlt (Invalidenrente oder Hinterlassenenrente). Verheiratete oder amtlich getrennte Personen, deren Ehegatte bereits rentenberechtigt ist, müssen sich bei jener Ausgleichskasse anmelden, welche die Rente des Ehegatten auszahlt.
Reform AHV21
Die Reform der AHV ermöglicht es Frauen und Männern, ab 1. Januar 2024 ihre Rente flexibler zu beziehen. So ist ein Rentenbezug zwischen 63 und 70 Jahren monatlich möglich. Dabei kann ein Teil zwischen 20-80% oder die ganze Rente verlangt werden. Vor dem 65. Altersjahr bezogene Renten (Vorbezug) werden lebenslänglich gekürzt. Nach dem 65. Altersjahr bezogene Renten (Aufschub) erhalten einen Zuschlag.
Wie hoch ist die Rentenkürzung bei einem Vorbezug oder Aufschub?
Pro Vorbezugsjahr wird die Rente um 6.8% gekürzt. Bei einem Aufschub der Rente, wird wie bisher ein Aufschubs-Zuschlag bezahlt. Frauen der Übergangsgeneration erhalten zu diesem Zuschlag auch den Rentenzuschlag ausbezahlt. Bei einem Teil-Aufschub wird dieser Zuschlag allerdings erst ausbezahlt, wenn die gesamte Altersrente bezogen wird.
Diese Kürzungssätze und prozentuale Zuschläge gelten ab dem 1. Januar 2024:
Flexibles Rentenalter (akbern.ch)
Merkblatt: Rentenvorausberechnung und Auszug aus dem individuellen Konto
Formular: Antrag für eine Rentenvorausberechnung und Bestellung Kontoauszug aus dem individuellen Konto
Online-Rechner: Berechnung der Rente (ESCAL)