Wer kann einen Betreuungsgutschein beantragen?
Alle Eltern, die in der Gemeinde Lyss Wohnsitz haben und auf eine Vergünstigung der Kinderbetreuung angewiesen sind, können einen Betreuungsgutschein beantragen.
Die genauen Kriterien können Sie der Informationsbroschüre des Kantons Bern entnehmen. Mit dem Gutscheinrechner können Sie eine erste Berechnung selbst erstellen.
Eine Zusammenfassung finden Sie hier:
Voraussetzungen:
- Sie haben einen zugesicherten Betreuungsplatz mit kantonaler Zulassung im Kanton Bern (Kita, Tageselternorganisation).
- Sie sind
-erwerbstätig (minimaler Beschäftigungsgrad; Familie: 120% / Alleinerziehende: 20%, ist dies erreicht wird generell einen Zuschlag von 20% Betreuungszeit angerechnet),-
-in einer staatlich anerkannten Aus-/Weiterbildung,
-nachweislich auf Stellensuche oder
-haben eine gesundheitliche Indikation - Falls für Ihr Kind eine Fachstellenbestätigung einer sozialen oder sprachlichen Integration ausgestellt wird (Sozialdienst oder Mütter- und Väterberatung), sind Nachweise zu der oben erwähnten Auflistung nicht nötig.
- Ihr massgebendes Familieneinkommen ist tiefer als CHF 160'000.00.
Massgebend für die Berechnung des Betreuungsgutscheines ist das Einkommen und Vermögen der Eltern sowie die Familiengrösse.
Für welches Alter stellt die Gemeinde Lyss einen Betreuungsgutschein für Kinder aus?
Kita: Kinder im Vorschulalter
Tagesfamilienorganisation: Kinder in jedem Alter
Wie oft muss das Gesuch eingereicht werden?
Der Gutschein ist bis maximal zum 31. Juli des Folgejahres gültig. Das Gesuch muss jährlich neu eingereicht werden.
Rückwirkend kann kein Betreuungsgutschein gewährt werden. Daher ist es wichtig, dass Sie das vollständige Gesuch im Monat vor der ersten Betreuung einreichen.
Wie reiche ich das Gesuch inkl. Unterlagen ein?
Das vollständige Gesuch für die Beantragung des Betreuungsgutscheins ist über das Online-Portal kiBon einzureichen. Sollte kein Internetzugang verfügbar sein, kann alternativ ein Papiergesuch ausgefüllt werden.
Wichtige Information:
Das BE-Login wird ab dem 2. Dezember 2024 auf das Behörden-Login AGOV migriert. Die Migration muss bis spätestens Juli 2025 vollendet sein. Falls Sie Unterstützung bei der Migration benötigen oder Fragen zum neuen Login haben, steht Ihnen der BE-Login-Support unter der Nummer 031 636 99 99 zur Verfügung. Der technische Support von kiBon kann leider bei Migrationsfragen keine Unterstützung bieten.
Hier geht's zum Infovideo.
1. Zusicherung eines Betreuungsplatzes (Kita oder Tagesfamilie)
Sie machen sich wie bisher auf die Suche nach einem Betreuungsplatz in einer Kita oder bei einer Tageselternvermittlung. Dazu nehmen Sie direkt mit der gewünschten Institution Kontakt auf. Stellen Sie sicher, dass Betreuungsgutscheine angenommen werden. Eine Liste der zugelassenen Anbieter finden Sie auf dem Familienportal des Kantons Bern. Die Kita oder die Tageselternvermittlung wird Ihnen den Betreuungsplatz bestätigen.
2. Die Beantragung erfolgt über «kiBon» des Kantons Bern.
Für die Beantragung des Gutscheins benötigen Sie ein AGOV-Login. Wenn Sie für das Ausfüllen der Steuererklärung bereits ein AGOV-Login erstellt haben, können Sie die gleichen Zugangsdaten verwenden. Ansonsten können Sie direkt im «kiBon» ein AGOV-Login eröffnen.
3. Beantragung des Gutscheins bei der Gemeinde Lyss
Im Online-Portal kiBon können Sie den Betreuungsgutschein beantragen. kiBon führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag. Bitte senden Sie die unterschriebene Freigabequittung an die Gemeinde Lyss. Die Gemeinde Lyss verlangt in allen Fällen zur Überprüfung der erfassten Angaben folgende Unterlagen (diese können im kiBon direkt hochgeladen werden):
> definitive Steuerveranlagung oder ausgefüllte Steuererklärung > Lohnausweise und Nachweise über das Vermögen (sofern die definitive Veranlagung noch nicht vorliegt oder die Steuererklärung noch nicht ausgefüllt ist)
> Arbeitsverträge
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Lyss nur vollständige Anträge bearbeitet. Für die Beantragung eines Gutscheins ist daher das rechtzeitige Ausfüllen der Steuererklärung unerlässlich.
Ausnahmen:
> Quellenbesteuerte reichen die Lohnausweise und die Bankauszüge per 31.12. des Vorjahres ein.
> Bezügerinnen / Bezüger von Sozialleistungen können anstelle der Steuerunterlagen eine Bestätigung über den Sozialhilfebezug einreichen.
Haben Sie keinen Internetzugang?
Bitte füllen sie das Papiergesuch aus und reichen sie dies mit sämtlichen Belegen bei der Gemeinde Lyss, Soziales + Gesellschaft, Marktplatz 14, 3250 Lyss, ein.
4. Verfügung durch die Gemeinde Lyss
Die Gemeinde Lyss wird Ihr Gesuch prüfen und Ihnen die Verfügung per Post zustellen. Die Gutscheinhöhe ist auf der Verfügung ersichtlich. Der Gutscheinbetrag wird durch die Gemeinde an die ausgewählte Betreuungsinstitution überwiesen. Von der Betreuungsinstitution erhalten Sie eine um den Betreuungsgutschein reduzierte Rechnung.
5. Rechtsgrundlagen
Reglement über die Betreuungsgutscheine Gemeinde Lyss
Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG)
Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV)
Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Unterstützung beim Erfassen des Gesuches, wir helfen Ihnen gerne.
Cornelia Pfirter
Tel: 032 387 01 59
E-Mail: cornelia.pfirter@lyss.ch oder BGutscheine@lyss.ch
Telefonisch erreichbar: Dienstag- und Mittwochmorgen, Donnerstag
Ein Beratungstermin kann telefonisch vereinbart werden.