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Baugesuch - einreichen

Baugesuch - einreichen
Planung/Bauinspektorat

Wenn Sie an Ihrem Gebäude oder auf Ihrem Grundstück etwas bauen, erstellen oder verändern möchten, ist in der Regel vor der Ausführung eine Baubewilligung einzuholen. Ist das Verfahren gut geplant und rechtmässig, wird Ihnen die zuständige Behörde die Baubewilligung rasch erteilen können.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bau + Planung Lyss stehen Ihnen bei Fragen am Schalter und am Telefon gerne zur Verfügung. Auskunftserteilung sowie einfache Voranfragen werden kostenlos beantwortet. Eine Voranfrage kann oft viel Ärger und Zeitverlust ersparen.

Das Baureglement kann hier eingesehen werden. Bauvoranfragen richten Sie bitte an die Abteilung Bau + Planung. Baugesuche werden ab 1. März 2022 nur noch elektronisch via eBau entgegengenommen.

Zonenplan (im Drop-down Menü "Karten" oben links die Karte "Zonenplan/ÖREB" wählen)

Der ÖREB-Kataster beinhaltet grundlegende Informationen für alle, die ein Grundstück besitzen, ein Haus bauen möchten oder sich mit Immobilien beschäftigen.
Erklärvideo zum ÖREB-Kataster

Beim Ausfüllen der Baugesuchsformulare können Ihnen eventuell folgende Informationen dienen
Geoportal des Kantons Bern "Aktuelles Kartenangebot"
Bauinventar

Bei Baubeginn und Bauende sind die Selbstdeklarationsformulare im eBau zu generieren sowie in Papierform bei der Gemeinde einzureichen.

Das Bauinventar kann hier online eingesehen werden (https://www.kultur.bkd.be.ch/de/start/themen/denkmalpflege/baudenkmaeler-im-kanton-bern/bauinventar/bauinventar-online.html).

Ab dem 01. Juli 2023 bieten wir neu für Bauherren mit einem Bauvorhaben in Lyss oder Busswil Unterstützung bei der Erfassung Ihres Baugesuches im eBau an (Informationsblatt).

Baugesuch elektronisch einreichen

Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
(Einwohnerdienste: ganzer Tag geschlossen - bis auf weiteres)
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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