- Die Feuerwehr bekämpft Feuer-, Elementar- und andere Schadenereignisse, insbesondere Öl-, Gas- und Chemieunfälle in der Gemeinde gemäss Artikel 13 FFG.
- Bei ausserordentlichen Lagen kann die Feuerwehr auf Weisung des Gemeinderates oder des zuständigen Gemeindeführungsorgans auch zu anderen Dienstleistungen aufgeboten werden.
- Zur Erfüllung weiterer Aufgaben ist die Feuerwehr nicht verpflichtet. Sie kann aber Aufgaben im Dienste der Bevölkerung übernehmen, für die sie auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer Einsatzmittel befähigt ist.
- Die Feuerwehr arbeitet in geeigneter Weise mit anderen örtlichen Einsatzdiensten zusammen.
- Die Feuerwehr fördert den Nachwuchs nach Bedarf und Möglichkeiten.
Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch
© 2024 Gemeinde Lyss, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".