Mit der erfolgten Revision des Volksschulgesetzes (VSG) ist der Kindergarten ab 1. August 2013 formal Teil der elfjährigen Volksschule und dauert zwei Jahre. Der Kindergarten bleibt aber als eigenständige Stufe mit einer besonderen entwicklungsspezifischen Pädagogik bestehen.
Der Kindergarten hat zum Ziel, das Kind in seiner Entwicklung zu fördern, es in eine erweiterte Gemeinschaft einzuführen und ihm damit den Übertritt in die Primarstufe zu erleichtern.
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