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Amtliche Vermessung; Information zur Ersterhebung Los 15 (Landwirtschaftsgebiet Dreihubel/Leuere und Waldgebiet Dreihubel/Rikartsholz)

Dreihubel und Leuere sowie Waldgebiete Dreihubel und Rikartsholz

Im Landwirtschaftsgebiet Dreihubel und Leuere sowie in den Waldgebieten Dreihubel und Rikartsholz stammen die Grundbuchvermessungen aus den Jahren um 1900 und entsprechen nicht mehr den aktuellen Vorschriften. Die RSW AG führt im Auftrag der Gemeinde Lyss und unter Aufsicht des Amts für Geoinformation eine Ersterhebung mit Vermarkungsrevision durch, um die alten Grundbuchpläne zu aktualisieren. Dadurch wird das Vermessungswerk auf den neusten Qualitätstandard AV93 gebracht, der gesetzlich gefordert ist. 

Weitere Informationen finden Sie hier;

Information an GrundeigentümerInnen

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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