Bauherrschaft | Badertscher Liegenschaften AG, Stefan Kurt,Zentweg 13, 3006 Bern |
Projektverfasser | Von Graffenried Bissig Architekten AG, Roman Hürlimann, Marktgass-Passage 3, 3011 Bern |
Bauvorhaben | Gebäudehüllensanierung mit Ersatz Eingangsvordach; Erweiterung Warenaufzug und Kälteanlage; Einbau hindernisfreie WC-Anlage und statische Massnahmen im Dachbereich |
Standort | Bernstrasse 70, 3250 Lyss; Parzelle Nr. 2157 |
Nutzungszone | Arbeitszone Aa; Gewässerschutzbereich üB |
Ausnahmen | Unterschreitung des Strassenabstandes (Art. 80 Abs. 1 Bst. b SG) |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 20. Dezember 2024 – 20. Januar 2025 |
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch
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