23.09.2022
Ergänzungsleistung – aufgrund der steigenden Energiekosten; Nebenkosten Akontozahlungen anpassen?
Wenn Sie Ergänzungsleistungen (EL) beziehen und Ihnen die Nebenkostenabrechnung Bauchschmerzen bereitet, empfehlen wir Ihnen mit der Verwaltung oder Vermieter so rasch als möglich eine Mietvertragsanpassung zu vereinbaren.
Damit werden die monatlichen Akontozahlungen der Nebenkosten erhöht. Sofern Sie in der Berechnung der EL das Mietzinsmaximum nicht erreichen, kann die monatliche Erhöhung auch in die Berechnung der EL einfliessen. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen dazu gerne zur Verfügung.
AHV-Zweigstelle Lyss / 032 387 03 36
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