30.07.2018
Das Regierungsstatthalteramt Seeland hat für den Verwaltungskreis Seeland und damit auch für die Gemeinde Lyss ein Feuer- und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe erlassen. Dies bedeutet, im Wald und bis zu 200m Distanz zum Wald dürften keine Feuer entfacht und auch kein Feuerwerk abgebrannt werden. Auch auf und in der Nähe von Stoppelfeldern dürfen keine Feuerwerke abgebrannt werden.
Im Verwaltungskreis Seeland und damit auch in der Gemeinde Lyss gilt ab sofort folgendes:
Halten Sie einen Eimer Wasser bereit, um Funkenflug oder einen entstehenden Brand sofort löschen zu können. Bei Feuerausbruch sofortige Alarmierung der Feuerwehr über 118!
Siehe offizielle Medienmitteilung der Regierungsstatthalterämter:
Medienmitteilung der Regierungsstatthalterämter
Aktuelle Information des Kantons zur Waldbrandgefahr:
Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch
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