Der GGR beschliesst die Änderung der baurechtlichen Grundordnung Busswil mit der folgenden Zonenplan- und Baureglementsänderung:
Der GGR beschliesst den Wasserbauplan „Bäche Wannersmatt“.
Der GGR beschliesst
Der GGR beschliesst
Der GGR genehmigt die Aufhebung des Steuerreglements und setzt dieses per sofort ausser Kraft.
Der GGR genehmigt die Abrechnung des Kanalisationsersatzes Unteres Grien mit Kosten von Fr. 379‘949.15. Dies bedeutet eine Kreditunterschreitung von Fr. 277‘050.85 (Kredit Fr. 657‘000.00; Abrechnung Fr. 379‘949.15).
Der GGR genehmigt die Abrechnung des Investitionskredits „Sanierung Seelandhalle 3+ 4 Etappe“ in der Höhe von Fr. 4‘145‘769.30 brutto; mit einer Kostenunterschreitung von Fr. 4‘230.70. (Kredit: Fr. 4‘150‘000.00, Abrechnung Fr. 4‘145‘769.30).
Der GGR nimmt Kenntnis vom Rückzug der Motion SP/Grüne; „Treppenlifte am Bahnhof Busswil“.
Der GGR nimmt Kenntnis von der Beantwortung der Interpellation SP/Grüne „Integrationsaktivitäten der Gemeinde Lyss“.
Der GGR wählt Michel Daniel, BDP in die Parlamentskommission Soziales + Jugend.
Namens des Grossen Gemeinderates
Hansueli Bourquin, Präsident
Daniel Strub, Sekretär
Zum Beschluss mit fakultativer Volksabstimmung (Änderung Zonenplan/Baurelgement Busswil, Genehmigung Wasserbauplan Wannersmatt und Aufhebung Steuerreglement) kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 46 Bst. b bzw. Art. 45 Abs. 1) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 491 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 04. April 2016 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
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