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Baupublikation

GesuchstellerBaugenossenschaft SVEA,
Etzelstrasse 5, 8800 Thalwil 
ProjektverfasserBadertscher + Co AG, Bernhard Hebler,
Zentweg 13, 3006 Bern
Bauvorhaben Ersatz der Ölheizung durch zwei aussenaufgestellte Wärmepumpen
Standort Heilbachweg 2, 3250 Lyss; Parzelle Nr. 1107
Nutzungszone Wohnzone W3; Gewässerschutzbereich A
AusnahmenUnterschreitung des Strassenabstandes um 0.1m
Planauflage- und Einsprachestelle
 Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss
Auflage- und Einsprachefrist 06.09.2024 – 07.10.2024

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.


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