Bauherrschaft | Parto AG, Alte Gasse 1, 6373 Ennetbürgen |
Projektverfasser | Arni Architekten AG, Peter Arni, Bielstrasse 40b, 3250 Lyss |
Bauvorhaben | Rückbau bestehendes Gebäude; Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage und Schutzräumen |
Standort | Langgasse 4, 3292 Busswil; Parzelle Nr. 164 |
Nutzungszone | UeO Nr. B11 «Bahnhof Busswil (Ost)», Baubereich A; Gewässerschutzbereich Au |
Ausnahmen | - Anlagen unter dem mittleren Grundwasserspiegel im Gewässerschutzbereich Au (Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GschV) - Verschiebung Einfahrt in die Einstellhalle auf südwest-Seite (Art.5 und 19 UeO B11 |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 22. November 2024- 23. Dezember 2024 |
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch
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