Bauherrschaft | Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern |
Vertretung | Thanusan Balasingam, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern |
Projektverfasser | Cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen |
Bauvorhaben | Nachträgliches Baugesuch für Anwendung Korrekturfaktor (G5); ohne Änderungen der Mobilfunkanlage |
Standort | Lyss; Werkstrasse 24, Parzelle Nr. 21 |
Nutzungszone | Arbeitszone gemäss UeO Nr. 3 «Grien Nord» |
Planauflage-/Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 06.12.2024 – 06.01.2025 |
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch
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