Bauherrschaft | Varun Chandrashekhar & Shruti Jain, Beundengasse 40A, 3250 Lyss |
Projektverfasser | Varun Chandrashekhar & Shruti Jain, Beundengasse 40A, 3250 Lyss |
Bauvorhaben | Errichten Sichtschutzzaun |
Standort | Lyss; Beundengasse 40a; Pz.-Nr. 4150; |
Nutzungszone | Wohnzone W3 |
Planauflage-/Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 06.12.2024- 06.01.2025 |
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch
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