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Baupublikation


Bauherrschaft Varun Chandrashekhar & Shruti Jain, Beundengasse 40A, 3250 Lyss
ProjektverfasserVarun Chandrashekhar & Shruti Jain, Beundengasse 40A, 3250 Lyss
Bauvorhaben Errichten Sichtschutzzaun
Standort Lyss; Beundengasse 40a; Pz.-Nr. 4150; 
Nutzungszone Wohnzone W3
Planauflage-/Einsprachestelle Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss
Auflage- und Einsprachefrist06.12.2024- 06.01.2025
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch


Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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