Bauherrschaft | Energie Seeland Ag, Beundengasse 1, 3250 Lyss |
Projektverfasser | TEP GmbH, Moosstrasse 3, 2451 Pieterlen |
Bauvorhaben | Neubau Fernwärmeleitung Hauptleitung im Gebiet Kirchenfeld Nord (Blumenweg, Nelkenweg, Tulpenweg und Herrengasse) |
Standort | Blumenweg, Nelkenweg, Tulpenweg und Herrengasse, Parzellen Nrn. 113, 436, 1310, 2247, 2360, 3896, 2036 und 2710 |
Nutzungszone | Verkehrsfläche, Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN 8 Herrengasse / Bildung, Kultur, Sport) und Wohnzone W2 |
Auflage- und Einsprachestelle | 6. Dezember 2024 - 6. Januar 2025 |
Auflagestelle | Bau + Planung Lyss, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss oder einsehbar im eBau: www.portal.ebau.apps.be.ch |
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprachegruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch
© 2024 Gemeinde Lyss, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".