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11. Grosser Gemeinderat Lyss vom 14.09.2015

Pensionskasse; Wechsel vom Leistungs- ins Beitragsprimat; Genehmigung; Abschreibung dringliche Motion SVP/EDU, FDP/glp
Der GGR beschliesst den Wechsel vom Leistungsprimat der PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft ins Beitragsprimat der PKE Vorsorgestiftung Energie per 31.03.2016 bzw. 01.04.2016 zu folgenden Bedingungen:

  1. Für den Ausgleich der höheren Beiträge der Mitarbeitenden der Gemeinde Lyss wird der bestehende Fonds Pensionskasse mit einem einmaligen Betrag von Fr. 1‘200‘000.00 geäufnet.
  2. Bei einer allfälligen Unterdeckung (Deckungsgrad unter 100%) zum Zeitpunkt des Primatwechsels per 01.04.2016 erfolgt ein einmaliger Einkauf in die Wertschwankungsreserve als gebundene Ausgabe.
  3. Mit dem Vollzug wird der GR beauftragt. Der GR wird ermächtigt, die notwendigen Entnahmen von max. Fr. 120‘000.00 pro Jahr während max. 10 Jahren aus dem Fonds Pensionskasse im Rahmen des Budgets vorzunehmen.

Der GGR schreibt die dringliche Motion SVP/EDU, FDP/glp; Pensionskassenwechsel vom Leistungs- ins Beitragsprimat als erfüllt ab. 



Rad- und Fusswegverbindung Ortszentrum - Industriegebiet Nord; Abschnitt Lyssbachpark - Schachenweg; Baukredit

Der GGR beschliesst den Neubau eines Radweges (Schulweg) im Abschnitt Lyssbachpark bis Schachenweg / Industriering und spricht dafür einen Baukredit in der Höhe von Fr. 1‘788‘000.00 (Bruttokreditanteil, Gemeindeanteil nach Abzug von Beiträgen aus Agglomerationsprogramm voraussichtlich Fr. 758‘940.00). Bestandteil davon ist der am 15.12.2014 durch den GR bewilligten Projektierungskredit von Fr. 80‘000.00, der damit abgelöst wird. Gleichzeitig wird aus der Spezialfinanzierung „Buchgewinne“ eine Entnahme von Fr. 500‘000.00 beschlossen.

Mit dem Vollzug wird der GR beauftragt. Der GR wird ermächtigt, notwendige und zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, sofern sie den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der GR kann diese Kompetenz an die zuständige Abteilung delegieren.



GEP-Massnahmen: Kanalisationssanierungen, Leitungsersatz und Schachtsanierungen gemäss dem Massnahmenplan des GEP Lyss 2003 und GEP Busswil 2010; Erster GEP-Kredit 2011 - 2014; Abrechnung
Der GGR genehmigt die Abrechnung des ersten GEP-Kredits für die Jahre 2011 – 2014 mit einer Kostenunterschreitung von Fr. 1‘359.60 (Kredit Fr. 2‘400‘000.00; Abrechnung Fr. 2‘398‘640.40).



GEP-Massnahmen: Kanalisationssanierungen, Leitungsersatz und Schachtsanierungen gemäss dem Massnahmenplan des GEP Lyss 2003 und GEP Busswil 2010; Beschlussfassung 3. Rahmenkredit und Zwischenabrechnung 2. Rahmenkredit
Der GGR

  • nimmt Kenntnis vom Stand des 2. Rahmenkredits, welcher am 04.11.2013 gesprochen wurde.
  • bewilligt zum abzurechnenden 1. GEP-Rahmenkredit von Fr. 2‘400‘000.00 und dem 2. GEP-Rahmenkredit vom 04.11.2013 für die Umsetzung der GEP-Massnahmen Lyss (gemäss GEP 2003) und der GEP-Massnahmen Busswil (gemäss GEP 2010) einen 3. GEP-Rahmenkredit von wiederum Fr. 2‘400‘000.00 für die Jahre 2017 – 2019, inklusive der Zustandserhebung von privaten Hausanschlussleitungen. Die Finanzierung erfolgt zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasser.



Elektronische Geschäftsverwaltung (GEVER); Kreditabrechnung Rahmenkredit

Der GGR genehmigt die Abrechnung des Rahmenkredits „Elektronische Geschäftsverwaltungssoftware (GEVER) in der Höhe von Fr. 142‘175.50 mit einer Kostenunterschreitung von Fr. 27‘824.50.



Parlamentskommission Sicherheit + Liegenschaften; Ersatzwahl für Christoph von Dach; SVP/EDU
Der GGR wählt Samuel Santschi, SVP in die Parlamentskommission Sicherheit + Liegenschaften.



Parlamentarische Vorstösse; Neueingänge

  • Motion SP/Grüne; Treppenlifte am Bahnhof Busswil
  • Interpellation SVP; Spezialfinanzierung „Schutz und ökologische Aufwertung des Siedlungsraumes, der Landschaft und des Waldes“


Fakultative Volksabstimmung
Zum Beschluss mit fakultativer Volksabstimmung (Pensionskasse, Rad- und Fusswegverbindung und GEP-Massnahmen 3. Rahmenkredit) kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. Art. 46 Bst. b) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 486 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 19. Oktober 2015 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.

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