News

news

1
Publikationen

publikationen

2
News

news

3

Wegzug

Wegzug
Einwohnerdienste, Sicherheit, Liegenschaften + Sport

Sie sind aus Lyss weggezogen? Dann bitten wir Sie, sich mit Ihrem Niederlassungsausweis spätestens am Wegzugstag persönlich an unserem Schalter abzumelden. Wir werden Ihnen den Heimatschein aushändigen mit welchem Sie sich bei der neuen Wohngemeinde wieder anmelden können.

Als ausländische Person bitten wir Sie uns Ihren Ausländerausweis und den Pass mitzubringen.
 

 

eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)

Dokumente



Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
(Einwohnerdienste: ganzer Tag geschlossen - bis auf weiteres)
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

© 2024 Gemeinde Lyss, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.