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Einbürgerung - Informationen einholen

Einbürgerung - Informationen einholen
Sicherheit, Liegenschaften + Sport

Einbürgerung

Wer die schweizerische Staatsbürgerschaft erhalten möchte, muss einige gesetzliche Vorgaben erfüllen. Je nachdem welche Voraussetzungen Sie mitbringen, sind zwei unterschiedliche Verfahren durchzuführen.

Ordentliche Einbürgerung

Ordentlich können Sie eingebürgert werden, wenn Sie

  • seit 10 Jahren in der Schweiz und seit 2 Jahren in Lyss leben
  • die Niederlassungsbewilligung C besitzen
  • sich in der Schweiz zu Hause fühlen und ein Teil unserer Gesellschaft sind  

Melden Sie sich bei uns – wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen die Gesuchsunterlagen zu. Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht haben, führen wir mit Ihnen ein Einbürgerungsgespräch durch. Der Gemeinderat entscheidet über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts und der Regierungsrat erteilt das Gemeinde- und das Kantonsbürgerrecht. Mit diesen Bürgerrechten erhalten Sie die schweizerische Staatsbürgerschaft.
Ordentliche Einbürgerung (be.ch)

 

Erleichterte Einbürgerung

Die erleichterte Einbürgerung steht unter bestimmten Voraussetzungen Ehepartnerinnen und Ehepartnern von Schweizerinnen und Schweizern sowie Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation offen.

Als Ehepartnerin oder Ehepartner einer Schweizer Bürgerin oder eines Schweizer Bürgers können Sie sich erleichtert einbürgern, wenn Sie insbesondere

  • seit insgesamt 5 Jahren in der Schweiz und
  • seit 1 Jahr vor Gesuchseinreichung in der Schweiz leben,
  • seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft leben
  • und in der Schweiz integriert sind

Auch als Person der dritten Ausländergeneration können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert einbürgern lassen.

Falls Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration SEM das Gesuchsformular für die erleichterte Einbürgerung. Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig.
Verheiratet mit einer Schweizerin oder einem Schweizer (admin.ch)
Die erleichterte Einbürgerung der 3. Ausländergeneration (admin.ch)

 

Fragen rund um das Thema Einbürgerung beantwortet Ihnen gerne
Sandra Läng, Sachbearbeiterin Einbürgerungen, 032 387 03 41,
sandra.laeng@lyss.ch

 

Dokumente



Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
(Einwohnerdienste: ganzer Tag geschlossen - bis auf weiteres)
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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